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Ist Ihr Unternehmen bereit für die DSGVO?
Was sich 2018 im Datenschutz ändert
Im Mai 2018 tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Diese Datenschutzänderungen betreffen jedes Unternehmen - erfahren Sie also jetzt, was die DSGVO ist, was Sie auf jeden Fall wissen sollten und wie Sie Ihr Unternehmen absichern, um teure Bußgelder zu vermeiden.
FAQ zum Thema DSGVO
Was ist die DSGVO?
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine neue Verordnung, die ab dem 25. Mai 2018 in der gesamten EU gilt. Sie enthält umfassende Datenschutzänderungen zum Schutz und zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten. So wird ein einheitlicher Standard in der gesamten EU geschaffen.
Gilt die DSGVO für mich und mein Unternehmen?
Die DSGVO gilt grundsätzlich für alle Unternehmen und Firmen, die in der EU ansässig sind, sowie zusätzlich für alle Firmen, Organisationen und Personen, die personenbezogene Daten von Bürgern der EU erfassen, verarbeiten oder analysieren. Dazu zählen unter anderem Namen, Adressen, IP-Adressen, Kontoinformationen und medizinische Informationen.
Braucht mein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?
Jedes Unternehmen, in dem regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter Zugriff auf personenbezogene Daten von Kunden oder anderen Mitarbeitern haben, benötigt einen Datenschutzbeauftragten. Diese Person trägt eine hohe Verantwortung, da Verstöße gegen die DSGVO einen negativen Einfluss auf den Erfolg Ihres Unternehmens haben können und außerdem Abmahnungen und hohe Bußgelder mit sich ziehen können. Daher ist es wichtig, nicht nur einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, sondern diese Person umfassend und vor allem fortlaufend zu schulen.
Unsere Tipps für Ihr Unternehmen
1
Analysieren Sie Ihre Datenschutzprozesse
Ermitteln Sie, welche personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen vorhanden sind, wo Sie diese speichern und ob Sie diese tatsächlich benötigen.
2
Verwalten Sie Ihre Daten
Legen Sie fest, wie personenbezogene Daten genutzt werden, wie darauf zugegriffen wird und informieren Sie Ihre Mitarbeiter.
3
Schützen Sie sich vor Datenschutzverletzungen
Um Datenschutzverletzungen und die damit einhergehenden Bußgelder zu vermeiden, sollten Sie Sicherheitskontrollen einrichten, die es Ihnen ebenfalls ermöglichen, Verletzungen schnell zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren.